An nicht wenigen Wirtschaftswegen fehlt die Radverkehrsfreigabe, obwohl diese vielerorts bereits seit vielen Jahren als sichere Alternativrouten zu Landstraßen genutzt werden. Zum Teil betrifft dies sogar Wirtschaftswege mit wegweisender Beschilderung für den Radverkehr nach FGSV (=grün / weiße Pfeilwegweiser) wie Radfernwege.
Freigabe:
Entweder 1. Austausch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art -> darunter fällt auch der Radverkehr) durch Zeichen 260 („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge“ abbildung siehe hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_260_-_Verbot_f%C3%BCr_Kraftr%C3%A4der_und_Mofas_und_sonstige_mehrspurige_Kraftfahrzeuge,_StVO_1992.svg)
oder 2. zusätzliche Montage von Zusatzzeichen 1022-10 ("Radfahrer frei").