Rein rechtlich betrachtet darf ein S-Pedelec mit Stand 09-2018 eigentlich nicht an einem Fahrradbügel Parken, denn es ist in Deutschland verkehrsrechtlich als Kleinkraftrad eingestuft. Allerdings ist die Rechtssituation laut ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn faktisch in DE so, dass es zweckmäßigerweise doch wiederrum hier parkt. Es sieht faktisch wie ein Fahrrad aus, und nicht wie ein Motorroller. auch Technisch ist es klar näher am Fahrrad.
Rechtlich ist das S-Pedelec in DE aber im Gegensatz zum Pedelec-25 kein Fahrrad - in der deutschen Verkehrswirklichkeit wird es allerdings vielfach als solches wahr genommen. siehe dazu auch http://www.spiegel.de/auto/aktuell/stromer-st1x-im-test-in-der-theorie-perfekt-in-der-praxis-nicht-a-1175042.html bzw. http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-09/s-pedelec-radfahren-strasse-langstrecke-pendler (mit Ausführungen von Roland Huhn).
Ein S-Pedelec erkennt man am Kennzeichen hinten, am vorgeschriebenen Rückspiegel am Lenker und an den orangenen, seitlichen Reflektoren an der Gabel vorne. Technisches zum S-Pedelec siehe auch dieser Artikel: https://www.pd-f.de/2018/04/05/s-pedelecs-wenn-das-fahrrad-zum-kraftfahrzeug-wird_12377
Motiv: gesehen 08-2018 in Aachen