In alten eng, bebauten Ortskernen fehlt oft ausreichend Raum für die Separierung von Radverkehr, Fußverkehr und dem KFZ. Oft ist noch nicht einmal genügend Raum für ausreichend breite Gehwege vorhanden. Eine Alternative ist das Geschwindigkeitsniveau des Fahrverkehrs soweit abzusenken, dass die Unfallgefahr stark vermindert ist und der Raum weitgehend gemeinsam genutzt werden kann.
Die Begegnungszone Tempo 20 nach Schweizer Vorbild schafft hier einen guten Ausgleich zwischen der Verbindungsfunktion und der Aufenthaltsfunktion eines Verkehrsraums. In nicht wenigen deutschen Verkehrsberuhigten Bereichen, in denen aufgrund der hohen Durchgangsverkehrsfunktion heute bereits illegaler Weise schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird (auch vom Radverkehr), wäre sie das passendere, da 'ehrlichere' Planungsinstrument. Auch der Radverker könnte hier dann rechtssicherer und auch verkehrssicherer Fahren, denn Schrittgeschwindigkeit ist physikalisch schwierig einzuhalten. Tempo 20 für alle wäre ein guter Kompromiss zwischen der Verbindungsfunktion und der Aufenthaltsfunktion für verkehrsberuhigte Straßenzüge mit relevanter Durchgangsverkehrsfunktion (auch noch einsetzbar auf Radhauptrouten).
Im Gegensatz zur reinen Planungslehre Shared Space besitzt die Schweizer Begegnungszone drei klar festgelegte, rechtliche Eckpunkte:
-> maximal Tempo 20 für alle
-> Parken nur in markieren Bereichen
-> Vorrang für Fußgänger auf der gesamten Fahrbahn (wobei der Fußverkehr den Fahrverkehr auch nicht unnötig behindern darf - "Plausch" mitten auf der Fahrbahn ist auch in einer Begegnungszone nicht rechtskonform, das bevorrechtigte Queren der Straße an jeder Stelle dagegen schon).
Baulich werden Begegnungszonen am besten ähnlich wie verkehrsberuhigte Bereiche gestaltet. In der Schweiz sind Begegnungszonen zum Teil auch "normale" Neben- / Wohnstraßen mit klassischer Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn -- obwohl es sich rechtlich bei Ihnen um Mischverkehrsflächen handelt (Vorrang für Fußgänger auf der gesamten Fahrbahn).
Es wäre sinnvoll eine Begegnungszone Tempo 20 in Deutschland neben dem bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) einzuführen. Dazu könnte einfach auf das bestehende Spielstraßenschild aufgebaut werden: Dieses Schild könnte in einer zusätzlichen Variante mit einen Verkehrzeichen Tempo 20 (ähnlich in der Schweiz) in die StVO Aufnahme finden.
Alternativ wäre es sinnvoll für die "Spielstraße" Tempo 10 auf den vorhandenen Schildern zu vermerken. Sofern es rechtlich machbar ist könnten evtl. einfach die vorhandenen Schilder des verkehrsberuhigten Bereichs mit amtlichen, wetterfesten Klebeergänzungen "Tempo 10" und "Tempo 20" ergänzt werden (unten rechts könnte die weiße Straßenbegrenzung unterhalb des Hauses überklebt werden).
Weitere Infos siehe z. B.
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Begegnungszone
-> http://www.begegnungszonen.or.at/
-> http://www.strassen-fuer-alle.de/begegnungzone/42-verkehrsberuhigungstypen/begegnungszone/105-begegnungszone-plaedoyer-fuer-lueckenschluss.html